Ihr Eigenheim: Alle Risiken, Diebstahl, Feuer und Mieterhaftpflicht

Alle Risiken

Dies ist eine Vollkaskoversicherung für Ihr wertvolles Eigentum, inklusive einfacher Diebstähle. 

Sie deckt sämtliche Schäden an und in Ihrem Eigentum, so zum Beispiel:

  • Schmuck,
  • Kleidung,
  • Computer,
  • Waffen,
  • Gemälde (Hausratversicherung),
  • das Haus während des Baus (Baurisikoversicherung),
  • Sälmtliche Risiken Ihrer Wohnung (Wohnungsversicherung).

Diebstahl

Mit dieser Versicherung schützen Sie den Wert Ihres Eigentums im Fall eines Diebstahls durch Einbruch oder Gewalteinwirkung.

Es stehen mehrere Optionen zur Wahl, damit der „Besuch unerwünschter Gäste“ für Sie ohne Folgen bleibt. Entweder schließen Sie eine Versicherung über den Gesamtwert (100 % des versicherten Kapitals) oder einen Teilwert (50 % des versicherten Kapitals) ab.

Die Kosten dieser Versicherung hängen von der Lage der betreffenden Immobilie ab (anliegend oder freistehend). Je nach Lage kann die Versicherungsgesellschaft den Einbau eines Präventionssystems vorschreiben (Alarmsystem, Fernüberwachung, Sicherheitsschlösser usw.). Der freiwillige Einbau eines von der Versicherungsgesellschaft zugelassenen Alarmsystems verleiht unter Umständen Anrecht auf einen Prämiennachlass.

In manchen Verträgen können Sie wahlweise auch Schmuck und Wertsachen versichern lassen.


Feuer

Als Eigentümer einer Wohnung können Sie eine Feuerversicherung für Wohngebäude abschließen. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Gebäude, die hauptsächlich als Wohnung dienen und nebenbei als Büro oder zur Ausübung eines freien Berufs (unter Ausschluss von Apotheken) genutzt werden.

Der Zweck dieser Versicherung ist die Entschädigung von Sachschäden an versicherten Gegenständen, der Kosten eines Schadensfalls sowie eventueller Schäden auf Seiten Dritter.

Ganz gleich, für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entscheiden, der Versicherungsschutz umfasst in jedem Fall weit mehr Grundleistungen als nur die Deckung des Brandrisikos:

  • Brand,
  • Explosion,
  • Implosion,
  • Blitzeinschlag,
  • Kurzschluss,
  • Fahrzeugkollision,
  • Bauschäden,
  • Vandalismus und mutwillige Beschädigung,
  • Arbeitskonflikte,
  • Attentate,
  • Sturm,
  • Hagel,
  • Schnee- und Eislast,
  • Wasser- und Flüssigbrennstoffschäden,
  • Glasbruch,
  • Sanitärschäden
  • u.v.m.

Diese Grundleistungen können je nach Situation um optionale Leistungen erweitert werden, wie:

  • indirekte Verluste,
  • Diebstahl des Wohnungsinhalts,
  • Haftpflicht für Schäden auf Seiten Dritter,
  • Erdbeben

Lassen Sie in jedem Fall den tatsächlichen Wert versichern. Andernfalls kommt es durch mangelnden Versicherungsschutz zu entsprechenden Minderleistungen.


Mieterhaftpflicht

Wenn Sie eine Wohnung mieten oder nutzen und aufgrund Ihres Mietvertrags zivilrechtlich haften, müssen Sie den Eigentümer dieser Wohnung vor Schäden am Mietobjekt infolge von Brand, Wasserschäden usw. schadlos halten.

Diese Miethaftpflichtversicherung unterscheidet sich von der Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Der Mieter muss nur seine zivile Haftpflicht versichern lassen, wobei die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Mietobjekts decken muss, d.h. den Neubauwert abzüglich des Alterungswertes (der Eigentümer hingegen ist in Höhe des gesamten Neubauwertes versichert).

Die Versicherungsgesellschaft unterscheidet zwischen Allein- und Gemeinschaftsmieter bzw. -nutzer.

Damit Sie als Kunde vor eventuellen Forderungen des Eigentümers geschützt sind, geben wir Ihnen verschiedene Bewertungsmethoden an die Hand.

Unsere Miethaftpflichtpolicen decken u.a.:

  • Brand,
  • Explosion,
  • Sturm,
  • Wasserschäden,
  • Vandalismus und Attentate,
  • Arbeitskonflikte,
  • Glasbrüche,…