Haftpflicht der Geschäftsführer, Gehaltsverlust, Unfallversicherung bei Tag und Nacht, Zusätzliche individuelle Pension, Sterbefall

Haftpflicht der Geschäftsführer

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine wichtige Versicherung für Manager, die aufgrund der sogenannten Geschäftsführerhaftung mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen einstehen.

Anzuraten ist sie vor allem Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen, aber auch Managern von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.

Zu jeder Situation gehört eine Lösung; kontaktieren Sie uns und wir werden einen für Sie spezifischen Ausweg finden.


Gehaltsverlust

Eine Einkommensversicherung garantiert Ihnen,dass Sie auch in Zukunft nicht von der Hand in den Mund leben müssen.

Arbeitsunfähigkeit, wenn auch nur zeitweilig, oder Invalidität sind oft mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden.

Bei vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder infolge eines Privat- oder Arbeitsunfalls zahlt die Versicherungsgesellschaft Ihnen nach Ablauf einer Karenz- oder Wartezeit ein vertraglich festgelegtes Ersatzeinkommen bis zur vollständigen Genesung.

Dieses als Rente ausgezahlte Ersatzeinkommen beziehen Sie bis zu Ihrem maximal 65. Lebensjahr.

Bisher ist allerdings vielen noch nicht bewusst, dass sich diese Versicherung keineswegs nur an Selbstständige richtet, sondern auch an Arbeiter und Angestellte (Lohn- und Gehaltsempfänger).

Sie ist sogar all jenen dringend zu empfehlen, die einen Hypothekarkredit zum Kauf oder Bau einer Eigenwohnung aufgenommen haben. Mit einer Einkommensversicherung können Sie Ihre Monatsraten im Ernstfall problemlos weiterzahlen und Ihr trautes Heim behalten.


Unfallversicherung bei Tag und Nacht

Sie sind die Schlüsselperson im Unternehmen. Ihre Arbeitsfähigkeit ist Ihr tägliches Brot und sollte daher versichert werden. Sie ist es wert!

Ein Selbstständiger verbringt die meiste Zeit seines Lebens mit Arbeit.

Als Arbeitgeber muss er natürlich eine Versicherung für seine Angestellten abschließen, die eigene Versicherung aber vergisst er meist.

Er hält sich für unantastbar, über jede Schwäche erhaben. Dennoch kann es jederzeit zu einem „dummen“ Unfall kommen. Dadurch gehen ihm Aufträge verloren, er kommt in Zahlungsschwierigkeiten und fragt sich letzten Endes, wie es weitergehen soll.

Dieser Vertrag bietet dem Versicherten sowohl während der Arbeitszeit als auch privat (Tag und Nacht) finanziellen Schutz bei Unfällen.

Die Arbeitsunfallversicherung entschädigt den Selbstständigen:

  • im Fall von vorübergehender Invalidität (Arbeitsunfähigkeit)
  • im Fall von dauernder Invalidität (Erwerbsunfähigkeit).

Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen ein vertraglich festgelegtes Kapital.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten zu decken.


Zusätzliche individuelle Pension

Die freie Zusatzrente für Selbstständige beschert einen enormen finanziellen Vorteil. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine persönliche Kalkulation wünschen.

Seitdem das Gesetz vom 1. Januar 2004 über Zusatzrenten in Kraft getreten ist, bieten sich den Selbstständigen neue Möglichkeiten, eine zusätzliche Altersrente aufzubauen.

Die freie Zusatzrente für Selbstständige ist – wie der Name sagt – Selbstständigen vorbehalten, die Sozialbeiträge zahlen. Die Prämie kann jährlich angepasst werden, ist aber auf 8,17 % des Berufseinkommens, das bei der Berechnung der Sozialbeiträge zugrunde gelegt wird (Einkommen von vor 3 Jahren), begrenzt, wobei 2014 der Höchstbetrag von 3027,09 € gilt. (Ab 2015 wird die Prämie auf der Basis des aktuellen Einkommens berechnet)

Die Prämie ist als Sozialbeitrag, d.h. wie Berufskosten, absetzbar, bevor diese pauschal oder in tatsächlicher Höhe abgezogen werden. So lässt sich eine beachtliche Steuersenkung erzielen (nicht selten um 50 % oder mehr).

Außerdem verringert die Einzahlung von Prämien in die freie Zusatzrente für Selbstständige letzten Endes die Sozialbeiträge.

Die hieraus resultierende Steuereinsparung liegt bei etwa 60 bis 65 %.


Sterbefall

Wenn ein Unternehmer stirbt, ist dies nicht nur ein Schicksalsschlag für die Familie, sondern auch ein tragischer Fall für das Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein ausreichendes Kapital für den Ernstfall bilden können.

Der Todesfall eines Unternehmensleiters ist nicht nur ein bedrohliches Risiko für die Existenz der Familie, sondern auch für den Fortbestand des Unternehmens.

Privat hat der Todesfall meist ein schwerwiegendes finanzielles Defizit zur Folge, zumal die Hinterbliebenenrente des Ehepartners eines Selbstständigen relativ gering ausfällt. Gemeinsam mit Ihnen können wir das Kapital ausrechnen, das erforderlich wäre, um den Einkommensverlust aufzufangen, und Ihnen zur steuerlich günstigsten Versicherungsform verhelfen.

Im Unternehmen stellt sich in einem solchen Todesfall natürlich die Frage, wer in der Lage ist, die Geschäftsleitung zu übernehmen, und zu welchem Preis. Bei einer Todesfallversicherung für Unternehmensleiter erhält das Unternehmen beim Ableben seiner Leitungskraft ein Kapital, um den Nachfolger angemessen zu entlohnen oder finanzielle Lasten aufzufangen, damit das Unternehmen nicht liquidiert werden muss.