Betriebshaftpflicht, Anvertraute Objekte, Haftpflicht nach Lieferung, Haftpflicht der Geschäftsführer und Berufshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Diese Art der Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, sobald ein Unternehmen Produkte liefert oder Dienstleistungen erbringt, d.h. sofort ab Firmengründung!

Ein Unternehmen kann noch so viel Weitblick zeigen und Prävention betreiben, es bleibt diversen Risiken ausgesetzt. Für diese Risiken haftet das Unternehmen immer dann, wenn Personalmitglieder Fehler begehen, weil sie beispielsweise unvorsichtig sind, Arbeiten nicht nach Vorschrift ausführen, Baumaschinen falsch bedienen, oder wenn Betriebsräume oder Arbeitsmittel defekt sind…

Die Haftpflichtversicherung eines Unternehmens deckt die Schäden Dritter, die das Unternehmen verschuldet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei über das Unternehmen sowie seine Belegschaft, Betriebsmittel, Produkte und Dienstleistungen und umschließt Schadensfälle, die entweder während des Betriebs (Betriebshaftpflicht) oder nach Auftragsausführung oder Lieferung (Produkthaftpflicht, Produkthaftpflicht nach Lieferung) eintreten.


Anvertraute Objekte

Manchmal erhalten Sie Objekte die abgelegt oder bearbeitet werden müssen. Sie sind für diese Objekte verantwortlich und müssen diese schützen.

In diesem Fall ist es unentbehrlich eine Ausweitung in ihrem Haftpflichtvertrag vorzusehen, die die „anvertrauten Objekte“ mitversichert.


Haftpflicht nach Lieferung

Eine Produkthaftpflichtversicherung deckt die außervertragliche Haftpflicht des Unternehmens für Schäden Dritter, verursacht infolge von Schadensfällen, die nach der Lieferung eintreten.

Dabei ist sowohl die Haftpflicht des Unternehmens, als auch die der unter seiner Verantwortung stehenden Personen versichert. Hierzu zählen die Familienangehörigen des Unternehmers als natürliche Person im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeiten für das Unternehmen, die Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführer, Gesellschafter, Rechnungsprüfer und Prokuristen des versicherten Unternehmens, die Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, ehrenamtliche Helfer usw.

Die Produkthaftpflichtversicherung lässt sich genau auf die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens nach erbrachter Produktlieferung oder Dienstleistung zuschneiden!


Haftpflicht der Geschäftsführer

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine wichtige Versicherung für Manager, die aufgrund der sogenannten Geschäftsführerhaftung mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen einstehen.

Anzuraten ist sie vor allem Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen, aber auch Managern von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.

Zu jeder Situation gehört eine Lösung; kontaktieren Sie uns und wir werden einen für Sie spezifischen Ausweg finden.


Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen.

Hierzu gehören Berufe wie Anwälte, Architekten, Berater, Ärzte …

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt sowohl die vertragliche als auch die außervertragliche Haftung für Schäden Dritter, die infolge beruflich erbrachter Dienstleistungen auftreten.

Wer ist versichert ?

Der Versicherungsnehmer (d.h. das Unternehmen) für die eigene Haftpflicht und die der unter seiner Verantwortung stehenden Personen.

Hierzu zählen die Familienangehörigen des Unternehmers als natürlicher Person im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeiten für das Unternehmen sowie die Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführer, Gesellschafter, Rechnungsprüfer und Prokuristen des versicherten Unternehmens, die Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, ehrenamtliche Helfer usw.

Prämiensatz

Der Prämiensatz wird in Promille ausgedrückt und auf Grundlage des Umsatzes berechnet. Er hängt vom jeweiligen Gewerbe des Unternehmens und von den Versicherungssummen ab.

Selbstbeteiligung

In der Regel gibt es eine Selbstbeteiligung.