Rechtschutzversicherung

Rechtschutz

Niemand ist vor Rechtsstreitigkeiten sicher.

Für Streitfälle, die nicht ohne Weiteres zu lösen sind, gibt es die Rechtsschutzversicherung, die Ihnen Rechtsbeistand und Beratung zusichert. Die hiermit beauftragten Juristen versuchen, den Streit zu Ihren Gunsten zu schlichten. Experten- und Rechtsanwaltskosten sind dabei gedeckt.

Die Rechtsschutzversicherung bringt alle Mittel zum Einsatz, um zu einer gütlichen, gerichtlichen, außergerichtlichen oder administrativen Schlichtung zu finden und Ihre Interessen so weit wie möglich zu vertreten. Zu den Versicherungsleistungen zählen:

  • die zivilrechtliche Verteidigung (wenn es um Zivilhaftpflicht geht);
  • die strafrechtliche Verteidigung (bei Gesetzesverstößen);
  • Fälle des Arbeits- und Sozialrechts (in Zusammenhang mit dem Arbeitsgericht);
  • Fälle des Steuerrechts (gegen die belgischen Steuerverwaltungen);
  • die Feuerversicherung;
  • allgemeine Verträge mit Dritten;
  • Ansprüche in Bezug auf beruflich genutzte Immobilien;
  • Fälle des Verwaltungsrechts;
  • Insolvenzfälle haftpflichtiger Dritter.

Der Vertrag schließt oft Sonderfälle in Zusammenhang mit dem Gesellschafts- oder Vereinigungsrecht, dem Patentrecht, dem Markenschutz sowie Fälle unter besonderen Umständen aus (Kriegshandlungen, Unruhen, Katastrophen …).

Diese Versicherung kann eigenständig abgeschlossen und auf den Bedarf Ihres Unternehmens zugeschnitten oder auch als Zusatz in eine Zivilhaftpflichtversicherung aufgenommen werden.