Hab und Gut sowie immaterielles Eigentum und der Wirschaftsgewinn

Eigentum

Dass ein Unternehmen sein Hab und Gut vor Schadensfällen versichern muss, sehen die meisten Geschäftsführer ein. Dass hierzu aber auch das immaterielle Eigentum und der Wirtschaftsgewinn zählen, erkennen sie fatalerweise nicht immer so leicht.

Bei einer partiellen oder vollständigen Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Schadensfalls (beispielsweise einen Brandschaden durch eine Feuerversicherung) besteht die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes für Betriebsverluste, der die Gewinnverluste auffängt und die finanzielle Situation, die das Unternehmen ohne Schadensfall erreicht hätte, absichert.

Dieser Versicherungsschutz lässt die kritische Situation mit Hilfe einer Entschädigung überbrücken, die proportional zum Umsatzverlust gewährt wird, einschließlich eventueller Zusatzkosten zur Aufrechtherhaltung des Umsatzes. Eine solche Versicherung garantiert also den Wirtschaftsgewinn über einen Zeitraum von einigen Monaten bis höchstens einem Jahr.