Haftpflicht, Gesundheitskosten, Unfall und Krankheit, Pension und Todesfall

Haftpflicht

Die Familien- oder Privathaftpflichtversicherung ist für ein sorgenfreies Privatleben unerlässlich.

Versichert sind:

  • der Versicherungsnehmer,
  • der gesetzlich zusammenwohnende Partner, sofern dieser seinen Hauptsitz in Belgien hat,
  • alle Personen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers zählen, d.h. die von denselben Einkünften leben,
  • die sich noch in Schulung oder Ausbildung befindlichen Kinder (auch wenn diese als Student außerhalb des Hauptwohnsitzes leben)
  • das Haus- und Familienhilfspersonal, sofern es im privaten Dienst eines Versicherten steht.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die Zivilhaftpflicht in privaten Lebensbereichen gemäß Art. 1382 bis 1386bis des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Folgendes ist gedeckt:

  • die Haftpflicht infolge eines Fehlers oder Säumnisses,
  • die Haftpflicht für Sachen, die man in Obhut hat,
  • die Haftpflicht für Personen, für die man verantwortlich ist (der Vater und die Mutter haften für Schäden, die durch Verschulden ihrer minderjährigen Kinder verursacht werden),
  • die Haftpflicht eines Tierhalters,
  • die Haftpflicht für Schäden aufgrund der Baufälligkeit eines Gebäudes,
  • alle Schäden, die auf Körperverletzungen und Sachschäden zurückzuführen sind.

Gesundheitskosten

Ist die Versicherung von Krankenhausaufenthalten, Pflegekosten, Zahnbehandlungen oder längerer Pflegeabhängigkeit ein Luxus? Nein, vielmehr eine lebenswichtige Entscheidung!

Weltweit, so auch in Belgien, steigen die Pflegekosten unablässig an, nicht zuletzt aufgrund der höheren Lebenserwartung, des technologischen Fortschritts in der Medizin und der immer geringeren Kostenbeteiligung seitens der Krankenkassen.

Folgendes ist gedeckt:

  • nahezu die gesamte Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag des Dienstleisters und dem von der Krankenkasse erstatteten Betrag,
  • Ambulanzkosten vor oder nach dem Krankenhausaufenthalt,
  • Einige Verträge umschließen sogar Aufenthalte in Tageskliniken.

Bei längerer Pflegeabhängigkeit bieten wir Ihnen Versicherungen, die die hieraus resultierenden Zusatzkosten decken.

Sie können auch Zahnbehandlungskosten (einschließlich Prothesen) und eine tägliche Zusatzentschädigung im Fall eines Krankenhausaufenthalts versichern lassen. So halten sich die Einkommenseinbußen durch Krankenhausaufenthalte in Grenzen und Nebenkosten werden beglichen (wie Kinderbetreuung, Telefongebühren,…).


Unfall und Krankheit

Mit der Privatunfallversicherung sind typische Unfälle gedeckt, wie sie „normalerweise” nur anderen widerfahren. Diese Versicherung entschädigt Sie bei jedem Unfall, ganz gleich, wann und wo Sie ihn erleiden.

Bestimmte Aktivitäten sind allerdings mit einem Prämienzuschlag verbunden, so beispielsweise gewisse als gefährlich eingestufte Sportarten (Drachengleiten, ULM-Fliegen, Motorradfahren usw.). Hier stehen diverse Optionen zur Versicherung Ihrer eigenen Person und/oder Ihrer Familienmitglieder zur Wahl.

Mit unserer Unterstützung bestimmen Sie die Beträge, die Sie im Todesfall, bei zeitweiliger oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder auch im Fall einer medizinischen Behandlung und/oder eines Krankenhausaufenthalts versichern lassen möchten.

Spezifische Policen für Versicherte im jungen Alter können auch die Schulunfähigkeit decken.


Pension

Der Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich mit Einkommenseinbußen verbunden. Die soziale Sicherheit garantiert uns zwar das wohlverdiente Ruhegeld, doch oftmals nicht in ausreichender Höhe. Deshalb sollte man möglichst darauf bedacht sein, ein zusätzliches Vorsorgekapital abzusichern.

Die Grundlage einer effektiven Altersvorsorge bilden die steuerlich absetzbaren Lebensversicherungen, da Sie jedes Jahr eine Steuerermäßigung von zirka 30% auf die eingezahlten Beträge erhalten.

In 2017 konnten Sie zum  für das Steuerjahr 2016 bis zu 940 € in Pensionssparen und bis zu 2.260 € in Langzeitsparen einzahlen und somit einen Steuervorteil bis zu 960 € erzielen.

Darüber hinaus bieten freie, nicht absetzbare Sparverträge eine zusätzliche und flexible Möglichkeit für die Pension vorzusorgen oder eine Reserve für andere Projekte aufzubauen.


Todesfall

Die Absicherung der Angehörigen im eigenen Todesfall wird oft vernachlässigt. Jedoch ist der Todesfall eines Haushaltsmitglieds meist auch mit finanziellen Einbußen verbunden, die eine besonders schwerwiegende Auswirkung haben, wenn das befürchtete Ereignis in eine kostenaufwändige Zeit fällt (Studienzeit der Kinder, Rückzahlung eines Hypothekarkredits, usw.).

Was die Sozialversicherung in einem solchen Fall zur Existenzsicherung Ihrer Familie zu bieten hat, können wir gemeinsam mit Ihnen berechnen und dann die Einkommensdifferenz ermitteln, die es zu versichern gilt. Daraufhin berechnen wir, in welcher Höhe die Prämien steuerlich absetzbar sind. Sie bestimmen dann, ob es Sinn macht, die Prämien steuerlich abzusetzen oder nicht.

Um Anrecht auf eine Steuerermäßigung zu haben, muss der Versicherungsnehmer auch der Versicherte sein, wobei der Begünstigte der Ehepartner oder ein Verwandter bis zweiten Grades oder seit 2004 auch der gesetzlich zusammenwohnende Partner sein kann.

Die Deckung des Todesfalls kann in einen Sparvertrag aufgenommen werden, dessen Kapital mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird, oder sogar – was oft übersehen wird – an eine Invalidenrente geknüpft werden kann.