Beistand & Reiseversicherung, Hobby & Sport und die Jagd

Beistand & Reiseversicherung

Seien Sie unbesorgt im Urlaub und auf Reisen.

Für den Fall, dass:

  • eine Krankheit oder ein Unfall Sie vom Urlaub abhält oder währenddessen erwischt,
  • Ihr Gepäck am Flughafen verloren geht,
  • Ihr Fahrzeug durch eine Panne fahruntauglich ist,

gibt es eine passende Versicherung.


Hobby & Sport

Besitzen Sie eine Unfall- oder Einkommensversicherung? Denken Sie daran, dass nicht alle Hobby- und Sportarten automatisch mitversichert sind!

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.


Die Jagd

Auch bei größter Sorgfalt und Umsicht können im Revier Unfälle und Schäden passieren, für die Dritte Sie im Rahmen Ihrer Jagdhaftpflicht verantwortlich machen. Gegen dieses finanzielle Risiko schützt Sie als Jäger die Jagdhaftpflichtversicherung.

Gegenstand dieser Versicherung ist die Zivilhaftpflicht des Versicherten in seiner Eigenschaft als Jagdschütze, als Inhaber oder Mieter eines Jagdreviers, als Leiter oder Veranstalter von Jagden und/oder als Jagdaufseher (je nach Sonderbedingungen der Police).

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die Zivilhaftpflicht des Versicherten aufgrund von Personen- oder Sachschäden Dritter:

  • infolge von Unfällen, die auf das Tragen oder den Gebrauch von Waffen während einer Jagd, einschließlich Treibjagden, zurückzuführen sind;
  • infolge von Unfällen, die auf den Transport dieser Waffen von oder zu dem Jagdgebiet zurückzuführen sind.

Gemäß Königlichem Erlass vom 15. Juli 1963 zur gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung der Zivilhaftpflicht zwecks Erhalts eines Jagdwaffenscheins oder einer Jagdlizenz ist der Versicherte in seiner Eigenschaft als Jagdschütze versichert.

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Zivilhaftpflicht des Versicherten gemäß Artikel 1382 bis 1386 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der entsprechenden Gesetzesbestimmungen ausländischen Rechts aufgrund von Personen- und/oder Sachschäden Dritter:

  • infolge von Jagdunfällen mit Ausnahme der durch den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz gedeckten Unfälle, abzüglich der Schäden, die in den Anwendungsbereich besonderer Schutzbedingungen fallen;
  • infolge von Unfällen, die auf den Gebrauch und die Handhabung von Schusswaffen zurückzuführen sind;
  • infolge von Unfällen durch Jagdhunde, deren Aufsicht der Versicherte während der Jagd, bei der Hinfahrt zum Jagdgebiet oder bei der Rückfahrt hat.

Mit anderen Worten: eine geringe Prämie für ein hohes Risiko!