Arbeitsunfall, Außergesetzliche Unfallversicherung, Ausweitung zur gesetzlichen Versicherung, Lohnfortzahlung, Krankenhausaufenthalt, Gruppenversicherung – Altersvorsorge
Arbeitsunfall
Die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg ist jedem Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben!
Sobald eine Person in einem untergeordneten Arbeitsverhältnis zu Ihnen steht und gegen Entgelt Arbeiten für Ihre Rechnung ausführt, gilt sie laut Gesetz als Mitglied Ihres Personals und muss gegen Arbeitsunfall versichert werden!
Im Übrigen macht sich jede Person strafbar, die im Sinne des Gesetzes als Arbeitgeber gilt und eine solche Versicherung auf Anfrage nicht nachweisen kann. Kommt es zu einem Personenunfall, muss der Arbeitgeber den Geschädigten in Ermangelung dieser Versicherung persönlich entschädigen.
In demselben Gesetz sind auch die Versicherungsbedingungen festgehalten und die Begriffe „Arbeitsunfall“ sowie „Unfall auf dem Arbeitsweg“ definiert.
Angesichts des hohen Nutzens dieser Versicherung und der zugesicherten Leistungen wundert es nicht, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten dem belgischen Beispiel nacheifern.
Außergesetzliche Unfallversicherung
Der Arbeitgeber kann den Versicherungsschutz für sein Personal und sich selbst durch Zusatzversicherungen noch erweitern.
Bieten Sie Ihren wertvollsten Mitarbeitern und auch sich selbst diesen zusätzlichen Schutz, um sowohl beruflich als auch privat auf der sicheren Seite zu stehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt die gesetzlichen Entschädigungen bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Arbeitsweg vor.
Nun kann der Arbeitgeber den Versicherungsschutz für sein Personal und sich selbst durch Zusatzversicherungen noch erweitern, so beispielsweise durch die Versicherung für Unternehmensleiter, selbstständige Unternehmensverwalter, Familienangehörige usw. Diese Zusatzversicherung verschafft den genannten Personen praktisch den gleichen Versicherungsschutz wie einem Personalmitglied.
Oder die private Unfallversicherung. Sie deckt Personenunfälle im Privatleben. Diese Zusatzversicherung ist bei den genannten Personen vor allem dann sinnvoll, wenn die Grenze zwischen Privat- und Berufsleben verschwimmt (Beispiele: selbstständige Vertreter, Mitglieder der Geschäftsleitung usw.).
Ausweitung zur gesetzlichen Versicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt die gesetzlichen Entschädigungen bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Arbeitsweg vor. Diese Entschädigungen sind zwar eine Hilfe, doch enden sie bei einer bestimmten gesetzlichen Obergrenze.
Der Arbeitgeber kann seine besten Mitarbeiter mit folgenden Erweiterungen belohnen:
- Die außergesetzliche Entgeltversicherung deckt die Lohnkosten oberhalb der gesetzlichen Obergrenze bis hin zur tatsächlichen Lohn- oder Gehaltshöhe des betreffenden Personalmitglieds.
- Die private Unfallversicherung deckt Unfälle im Privatleben. Diese Zusatzversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Grenze zwischen Privat- und Berufsleben der betreffenden Personalmitglieder verschwimmt (Beispiele: selbstständige Vertreter, Mitglieder der Geschäftsleitung, Arbeiter bei Aufträgen im Ausland usw.).
Die Anhebung der Entschädigungsgrenze bei den Behandlungskosten verringert die Eigenbeteiligung an der Differenz zwischen Entschädigung und tatsächlichen Behandlungskosten.
Bieten Sie Ihren wichtigsten Mitarbeitern diesen erweiterten Versicherungsschutz zur Belohnung und Treuebindung.
Lohnfortzahlung
Wenn ein Personalmitglied durch Krankheit oder Unfall (sei es beruflich oder privat) ausfällt, muss der Arbeitgeber bekanntlich das erste Monatsgehalt (auch „garantierter Lohn“ genannt) fortzahlen.
Die Lohnfortzahlungsversicherung (garantierter Lohn) dämpft den finanziellen Verlust bei krankheits- oder unfallbedingten Ausfall eines Personalmitglieds ab.
Neben dem finanziellen Verlust, der stets mit dem Ausfall eines Personalmitglieds verbunden ist, muss der Arbeitgeber 100 % Lohn fortzahlen. Hiervon erstattet der Versicherer 90 %, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Personenunfall auf dem Arbeitsweg handelt.
Im Krankheitsfall jedoch kommt der Arbeitgeber alleine für diese Lohnfortzahlung auf.
Bei Abschluss einer Lohnfortzahlungsversicherung, die für gewöhnlich zusätzlich zur Arbeitsunfallversicherung unterzeichnet wird, erstattet der Versicherer dem Arbeitgeber diese Lohnzahlung.
So kann der Arbeitgeber mit diesem Geld eine Leiharbeitskraft einsetzen, die die Arbeit der abwesenden Person übernimmt, oder einfach als Prämie an die anderen Personalmitglieder auszahlen, um diese zu der anfallenden Mehrarbeit zu motivieren.
Damit hält sich der finanzielle Verlust, der unweigerlich mit dem Ausfall eines Personalmitglieds (durch geringere Rentabilität, Arbeitsrückstand, Kundenbeschwerden oder -schwund …) verbunden ist und insbesondere in einem harmonischen, leistungsstarken Team spürbar wird, in Grenzen.
Krankenhausaufenthalt
Eine Gruppenversicherung mit Krankenhausaufenthalts- und Pflegeversicherungsschutz ist ein interessanter Anreiz für Ihr Personal, dem Unternehmen treu zu bleiben.
Statistisch gesehen werden wir immer älter. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass wir häufiger krank sind, wohl aber in der Regel länger.
Hierdurch steigen natürlich die Kosten für Krankenhausaufenthalte und auch für ambulante Pflegeleistungen stetig an.
Denkt man nun an die ständig sinkenden Erstattungen durch die Krankenkassen, so ist eine Krankenhausaufenthalts- und Pflegeversicherung für die immer höheren medizinischen Kosten unerlässlich.
Über eine Gruppenversicherung mit Krankenhausaufenthalts- und/oder Pflegeversicherungsschutz können Sie Ihr Personal an das Unternehmen binden, indem Sie diese Versicherung zu besonders günstigen Bedingungen anbieten.
Die Krankenhausaufenthalts- und Pflegeversicherung übernimmt praktisch die gesamte Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag des Pflegers und dem Erstattungsbetrag der Krankenkasse.
Gruppenversicherung – Altersvorsorge
Eine Gruppenversicherung zu Gunsten Ihrer Arbeitnehmer bessert den Lohn auf schlaue Weise auf.
Um die Leistungen der Sozialen Sicherheit (erster Pfeiler) zu vervollständigen, regt der Gesetzgeber den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung (Gruppenversicherung: zweiter Pfeiler) und einer individuellen Lebensversicherung (dritter Pfeiler) an.
Die Beschäftigten schöpfen in der Tat großen Profit aus einer Gruppenversicherung, da die Prämien teilweise (oder komplett) vom Arbeitgeber gezahlt werden, was praktisch auf eine Gehaltserhöhung in Form von Vorteilen bei der Bildung einer zusätzlichen Altersrentenversicherung hinausläuft.
Hier die wichtigsten Vorteile:
- Das eingezahlte Kapital wird nur ein einziges Mal zu einem ermäßigten Satz besteuert.
- Die Zahlungen, die der Ehepartner und/oder die minderjährigen Kinder im Todesfall des Versicherten erhalten, sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Das Unternehmen kann aber auch einem einzelnen Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersrente gewähren, um ihn für besondere Verdienste zu belohnen. Dies ist nur über eine „individuelle Einzelrentenzusicherung“ möglich (sofern alle anderen Arbeitnehmer einer Gruppenversicherung angeschlossen sind).
Diese Lösung bringt allen Parteien Vorteile: Das Unternehmen sorgt für die Treuebindung seiner Mitarbeiter, und die Mitarbeiter dürfen sich bei ihrem Eintritt in den Ruhestand auf ein zusätzliches Kapital freuen.
Die private Zusatzrente per Gruppenversicherung bringt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile. Fordern Sie daher einfach ein Gruppenversicherungsangebot für die spezifische Bedarfssituation Ihres Unternehmens an.